Eine Krankheit, die über sechs Wochen hinaus verläuft, gehört für die meisten Arbeitnehmer zum Glück nicht zum Alltag. Für die anderen — für ihre Arbeitgeber und auch für ihre Ärzte — wird es dann allerdings kompliziert. Die Frage ist, ob ein weiterer Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht.
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