Gehören Zeitvorgaben aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit auf die Rechnung? Wann könnte es Ärger mit Patienten oder mit der Krankenversicherung geben, wenn die Angabe der Mindestzeit fehlt? Die Antwort steht, wie so oft, im Kleingedruckten der GOÄ.
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