Begutachtungsfragen sind seit jeher immanenter Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit. In der Musterweiterbildungsordnung und in der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer (BÄK) [1] sind die Begutachtung bzw. Ärztliche Gutachten und Zeugnisse aufgeführt. Sowohl im Medizinstudium als auch in der Weiter- und Fortbildung wird dieses Thema bisher allerdings zu wenig berücksichtigt [2]. Der folgende Beitrag wendet sich vor allem an diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die am Anfang einer gutachterlichen Tätigkeit stehen.
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