Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Damit gelten nun in allen Staaten der Europäischen Union grundsätzlich die gleichen Standards für den Datenschutz. Ziel des Europäischen Rats und des Europäischen Parlaments war es dabei, die schon bestehenden Prinzipien des grundrechtsorientierten Datenschutzrechts mit einer stärkeren Harmonisierung und einer maßvollen Modernisierung zu verknüpfen.
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