Durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist in der Ärzteschaft Verunsicherung darüber entstanden, unter welchen Voraussetzungen Patientendaten an Dritte weitergegeben werden dürfen. Es besteht oftmals die Sorge, für jede Weitergabe von Patientendaten eine schriftliche Einwilligung des Patienten zu benötigen und so im Papierwust zu ersticken. Im Fokus steht dabei die Weitergabe von Daten an weiter- oder nachbehandelnde Ärzte, an Labore sowie an Abrechnungsgesellschaften. Doch auch außerhalb des Praxisalltags ist der Thematik Beachtung zu schenken.
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