Seit April 2017 können Ärzte Videosprechstunden als EBM-Leistung über ihre KV abrechnen. Allerdings nur, wenn die Kommunikationsdienste, die sie hierfür nutzen, strenge technische Voraussetzungen erfüllen. Und genau das hat noch einen Haken: Noch gibt es auf dem Markt nur eine überschaubare Zahl von Videodiensten, die das leisten.
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