Zusammenfassung
Hintergrund
Nach der Versorgung mit einem oder 2 Cochleaimplantaten (CI) ergeben sich oft weitere Probleme betreffend die Frage, welche Folgekosten die gesetzlichen Krankenversicherungen oder andere Kostenträger übernehmen müssen, z. B. im Rahmen der Eingliederungshilfe.
Zielsetzung/Fragestellung
Der Artikel gibt einen Überblick über Urteile der deutschen Sozialgerichte. Untersucht wurde, ob es sich für den einzelnen Patienten lohnt, den Klageweg zu beschreiten und mit welcher Verfahrensdauer gerechnet werden muss.
Material und Methoden
Ausgewertet wurden die beiden größten kommerziellen juristischen Datenbanken sowie die von der Sozialgerichtsbarkeit veröffentlichten Urteile. Suchparameter waren „Cochlear", „Cochlea", „Implant" und „Implantat". Die besprochenen Entscheidungen ergingen im Zeitraum zwischen 2002 und 2017.
Ergebnisse
Insgesamt wurden 13 Entscheidungen gefunden. Die Ergebnisse variierten je nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Von den untersuchten Urteilen und Beschlüssen fielen 54 % positiv für den Patienten (Kläger) aus. Die Verfahren dauerten zwischen 0,2 Jahren (ab Klage, Antragsdatum hier nicht bekannt) und 6,11 Jahren.
Schlussfolgerung
Die Arbeit zeigt, dass ungewiss ist, ob nicht in direktem Zusammenhang mit der Operation bzw. der Nachsorge stehende Kosten erstattet werden oder nicht. Da jeder Fall im Prinzip einzigartig ist, variieren auch die Ergebnisse. Trotzdem wird empfohlen, im Falle der Ablehnung der Ansprüche nach sorgfältiger Abwägung den Klageweg zu beschreiten.
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