Zusammenfassung
Während die Vorgaben der höchsten Gerichte für betreuungsrechtliche Unterbringung und Behandlung einwilligungsunfähiger Patienten in psychiatrischen Krankenhäusern umgesetzt sind, stehen entsprechende Anpassungen der Regeln zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen und Unterbringungsgesetzen in vielen Bundesländern noch aus. Wo es bereits Neuregelungen gibt, bestehen nach Meinung juristischer Experten Zweifel an deren Konformität mit der Verfassung und der UN-Behindertenrechtskonvention. Die DGPPN hat aus fachlicher Sicht Eckpunkte für die öffentlich-rechtliche Unterbringung formuliert, die bei den Neuregelungen der einzelnen Länder Berücksichtigung finden sollten.
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